"Firmen müssen mehr für Ältere tun!"

Ältere Arbeitnehmer

Arbeitsmarktpolitische Vorhaben im Koalitionsprogramm rasch angehen
„Die Arbeitsmarktdaten von Ende Dezember 2013 zeigen, dass die Hauptproblemfelder nach wie vor die gleichen sind“, sagt Bernhard Achitz, Leitender Sekretär des ÖGB, zu den präsentierten Daten. „Vor allem bei älteren Beschäftigten, bei Frauen und im Bereich der Lehrstellen müssen die Unternehmen viel stärker in die Pflicht genommen werden.“

Die im Koalitionsprogramm vorgesehenen Maßnahmen zur Aufwertung der Lehre, zur Förderung der Beschäftigung von Frauen und von Älteren begrüße der ÖGB daher. Achitz: „Wir werden darauf drängen, dass diese Pläne rasch in die Tat umgesetzt werden. Es nutzt den jungen Arbeitslosen nämlich gar nichts, dass wir hinter Deutschland die zweitniedrigste Arbeitslosenrate bei Jugendlichen haben.
Und es ist ja gut und schön und unbestritten, dass das faktische Pensionsantrittsalter steigen soll – der Anstieg von 23 Prozent bei älteren Arbeitslosen macht aber einmal mehr deutlich, dass es ohne ein Bonus-Malus-System nicht gehen wird.“

„Dass die Zahl der arbeitslosen 15- bis 19-Jährigen leicht zurückgeht, ist erfreulich, es ist allerdings bedenklich, dass die heimischen Unternehmen derzeit um 12,7 % weniger Lehrstellen anbieten als im Vorjahr“, sagt Achitz. „Es ist inakzeptabel, dass sich die Unternehmen zurücklehnen, dem Staat die Lehrlingsausbildung und damit auch die Kosten dafür überlassen und am Ende von den ausgebildeten Fachkräften profitieren. Das ist nicht die Idee der dualen Ausbildung, die die Unternehmer bei Reisen durch Europa gerne in den Himmel loben.“

Der ÖGB fordert:

  • Erhöhung des Arbeitslosengeldes auf EU-Niveau.
  • Unternehmen, die zu wenig ältere Menschen beschäftigen, müssen einen Malus zahlen.
  • Wirkungsvoller Kündigungsschutz für ältere ArbeitnehmerInnen. – Eine Fachkräftemilliarde, die durch den Beitrag der Unternehmen in einer Höhe von einem Prozent der Jahresbruttolohnsumme finanziert wird. Daraus werden Lehrlingsausbildung und Weiterbildung gefördert sowie Qualitätssicherung und überbetriebliche Ausbildung finanziert. – Ausländische Bildungsabschlüsse müssen leichter und schneller anerkannt werden.
  • Mit der bedarfsorientierten Mindestsicherung sollen künftig monatlich aliquot Sonderzahlungen ausgezahlt werden, um in der Höhe mit der Ausgleichszulage gleichzuziehen.
  • Arbeitgeber müssen einen Euro pro Überstunde einzahlen, je zur Hälfte an das AMS und ins Gesundheitssystem.

(Information des ÖGB, 02.01.2014)

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