Bilanz der AK-Konsumentenschützer 2012
Mehr als zwei Millionen Mal nutzten die Konsumenten/-innen 2012 die Angebote der Arbeiterkammer OÖ.
Insgesamt 101.233 Beschwerden und Anfragen bearbeiteten die Konsumentenschützer der Arbeiterkammer OÖ. im vergangenen Jahr und holten mit ihrem Einsatz mehr als 13,9 Millionen Euro für die AK-Mitglieder heraus.
Die wichtigste Kommunikationsschiene für die Konsumenten/-innen war 2012 einmal mehr das Internet: Rund 1,9 Millionen Mal nutzten sie die Online-Services. Spitzenreiter bei den Zugriffen waren 2012 mit 372.000 Klicks die Preisvergleiche. Die Musterbriefe, die die AK zu häufigen Anfragen in der Telefonberatung rasch ins Netz stellt, wurden von den Konsumenten/-innen fast 30.000 Mal angeklickt.
Beratung auch per Mail
Die Konsumentenschützer/-innen bearbeiteten im vergangenen Jahr 79.888 Telefon-Anfragen und 10.808 E-Mails, führten 9.650 persönliche Beratungen durch und beantworteten 887 Anfragen per Post. Sie vertraten 2.099 Konsumenten/-innen in Rechtsangelegenheiten, für die sie rund 3,275.000 Euro durchsetzten. Darüber hinaus schlossen sie zwei Wettbewerbsverfahren, 15 Einzelverfahren und neun Abmahnverfahren positiv ab.
Bahnbrechendes Urteil
Bahnbrechend war dabei das Urteil zur Befristung von Gutscheinen gegen die Webhotels Pühringer & Simeaner OG. Der Oberste Gerichtshof hat in dem von der AK Oberösterreich angestrengten Verbandsklageverfahren ausgesprochen, dass die Befristung von Gutscheinen auf zwei Jahre sittenwidrig ist und Gutscheine grundsätzlich 30 Jahre gültig sind. Denn durch den ersatzlosen Verfall des bezahlten Entgelts für den Gutschein bei kurzen Befristungen kommt es zu einer ungerechtfertigten Bereicherung des Unternehmens. „Dieses Urteil sorgt für Rechtsklarheit und Rechtssicherheit für Konsumentinnen und Konsumenten in einem Bereich, der in der Vergangenheit umstritten war“, sagt AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer.
Besonders ärgerten sich die Konsumenten/-innen 2012 über die Unternehmen GMX (vermeintliche Gratis-E-Mail-Accounts zogen kostenpflichtige Abos nach sich), Blue Vest Equity (Verrechnung von hohen Vermittlungsgebühren bei der Kündigung von Lebensversicherungen) und A1 (Mehrkosten durch die Überschreitung des vereinbarten Downloadvolumens).
Dubiose Inkassobüros
Für Verunsicherung sorgte der Versuch einiger Banken, den Kreditzinssatz in laufenden Verträgen zu erhöhen sowie die Machenschaften dubioser Inkassobüros, die angeblich offene Forderungen aus Wett- und Lotteriedienstleistungen eintreiben wollten, die die Konsumenten/-innen aber gar nicht in Anspruch genommen hatten.
Weitere Probleme gab es mit Banken (Verrechnung von Gebühren), Telefongesellschaften und Versicherungsunternehmen (Verrechnung einer unzulässigen Erlagscheingebühr), Finanzdienstleistern (Fehlberatung), Computerviren, Verträgen mit Fitnessstudios, Bauunternehmen (Überschreitung von Kostenvoranschlägen, Baumängel), bei Internetkäufen über deutsche Plattformen (keine Warenlieferung) uvm.
Irreführende Werbung
2013 wollen die AK-Konsumentenschützer/-innen vor allem den Qualitätswettbewerb durch Aufdeckung irreführender Werbung intensivieren, den fairen Konsum durch Informationen über menschenunwürdige und umweltbelastende Produktionsformen (Labelbewertungen und Einkaufsführer) unterstützen sowie Vertragsklauseln vereinfachen. „Mehr Information und Klauseln in Verträgen führen zu Überforderung bei den Konsumentinnen und Konsumenten“, sagt Dr. Georg Rathwallner, Leiter der AK-Konsumenteninformation in Oberösterreich. In Pilotprojekten wollen die Konsumentenschutz-Rechtsexperten/-innen mit Banken, Versicherungen, Wohnungsgenossenschaften und mit Unternehmen im Freizeitbereich die Vertragsbedingungen verkürzen und verständlicher formulieren.
(Information der AK OÖ., 07.01.2013)