Sozialversicherungsbeträge 2013
Hier geben wir einen Überblick über die neuen Sozialversicherungsbeträge für das Jahr 2013.
Der Überblick reicht von der Pensionserhöhung, Rezeptgebühr, Höhe des Kinderbetreuungsgeldes, Service-Entgelt für die e-card bis hin zur Höhe des Pflegegeldes und noch viel mehr.
Geringfügigkeitsgrenze
€ 386,80 brutto pro Monat; € 29,70 pro Tag
Monatliche Höchstbeitragsgrundlage für die Sozialversicherung
€ 4.440 brutto.
Monatliche einfache Freigrenze bei Notstandshilfe
€ 529 für den Partner;
€ 264,50 für Personen mit Unterhalt.
Pensionserhöhung
Alle Pensionen werden mit 1. Jänner 2013 um 1,8% erhöht.
Richtsätze für Ausgleichszulagen
Die Richtsätze betragen ab 1.01.2013:
Alters- und Invaliditätspensionen für Alleinstehende € 837,63; für Ehepaare € 1.255,89; Erhöhung für jedes Kind € 129,24
Witwen- und Witwerpensionen € 837,63
Waisenpensionen bis 24. Lebensjahr: Halbwaisen € 308,09; Vollwaisen € 465,60
Waisenpensionen ab 24. Lebensjahr: Halbwaisen € 547,47; Vollwaisen € 837,63
Höchstbemessungsgrundlage auf Basis der „besten 25 Jahre“: € 3.792,70
Erlaubtes Zusatzeinkommen bei Frühpension
pro Monat dürfen Sie € 386,80 brutto dazu verdienen.
Pensionsvorschuss
Für die Berufsunfähigkeitspension beziehungsweise Invaliditätspension beträgt er € 34,93 täglich, für die Alterspension beträgt er € 38,50 täglich.
Bemessungsgrundlagen für Zeiten der Kindererziehung € 1005,16; im Pensionskonto wird gutgeschrieben: € 1.614,32.
Rezeptgebühr
€ 5,30
Service-Entgelt für die e-card
€ 10,30 pro Kalenderjahr
Krankenversicherung für kinderlose Partner
3,4 Prozent vom Bruttoeinkommen des Partners.
Selbstversicherung in der Krankenversicherung
Grundsätzlicher Monatsbeitrag € 369,72, kann auf Antrag herabgesetzt werden.
Freiwillige Kranken- und Pensionsversicherung bei geringfügiger Beschäftigung
pro Monat € 54,59
Selbstkostenbeitrag für Heilbehelfe
mindestens € 29,60 Euro, bei Sehbehelfen € 88,80
Monatliches Kinderbetreuungsgeld
Für Geburten ab dem 1.1.2010:
(Grundbetrag täglich, wenn der maßgebliche Gesamtbetrag der Einkünfte eines Elternteils den Grenzbetrag von jährlich € 16.200,- nicht übersteigt)
bei einer Bezugsdauer von 30 Monaten (+ 6 Monate bei Teilung mit Partner) € 14,53
bei einer Bezugsdauer von 20 Monaten (+ 4 Monate bei Teilung mit Partner) € 20,80
bei einer Bezugsdauer von 15 Monaten (+ 3 Monate bei Teilung mit Partner) € 26,60
bei einer Bezugsdauer von 12 Monaten (+ 2 Monate bei Teilung mit Partner) €33,–
Bei Mehrlingsgeburten erhöht sich das Kinderbetreuungsgeld um 50% für jedes weitere Kind.
Einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld
80% des Wochengeldes bzw. 80% des durchschnittlichen Monatsbezugs, höchstens € 66,– täglich bei einer Bezugsdauer von 12 Monaten (+ 2 Monate bei Teilung mit dem Partner)
Zuverdienstgrenze: € 6.100,– – d.h. pro Bezugsmonat nicht mehr als € 376,–.
Zuschuss täglich € 6,06, wenn der maßgebliche Gesamtbetrag der Einkünfte den Grenzbetrag von jährlich € 16.200,– nicht übersteigt.
Beihilfe für Geburten ab 01.01.2010:
Wenn der maßgebliche Gesamtbetrag der Einkünfte des/der Beziehers/Bezieherin den Grenzbetrag von jährlich € 6.100,– nicht übersteigt und bei der/dem PartnerIn € 16.200,–.
Pflegegeld
bei Stufe 1: € 154,20;
bei Stufe 2: € 284,30;
bei Stufe 3: € 442,90;
bei Stufe 4: € 664,30;
bei Stufe 5: € 902,30;
bei Stufe 6: € 1.260,–;
bei Stufe 7: € 1.655,80
Information des Hauptverbandes der Sozialversicherung:
SV-aktuell-2012-38-Neue-Werte-2013