Vorsicht: Top-Ten der Internet-Fallen
Im Internet ist nicht jede Seite so harmlos und auch so sicher wie die, auf der Sie sich gerade befinden. Im Netz tummeln sich jede Menge skrupellose Gestalten. Wer den miesen Geschäftemachern auf den Leim geht, wird meist kräftig zur Kasse gebeten. Wir zeigen Ihnen im Detail, wie Sie sich davor schützen.
Das sind die Top-Ten der Internet-Fallen – die Details lesen Sie dann weiter unten:
- Gratisseiten und -abos im Internet
- Kreditvermittler und Finanzierungsunternehmen
- Phishing
- Günstige Schnäppchenangebote auf privaten Tauschplattformen
- Missbrauch von Bargeldtransferunternehmen Western Union
- Scheckbetrug
- Überschreitung des Downloadvolumens
- Trojaner
- Gewinnmitteilungen und Erbschaften
- Einkaufen im Internet
Ein Klick – und viel Geld ist weg. Zu den umfangreichen Informationen, Tipps und Musterbriefen der AK OÖ. geht’s hier entlang.
1. Gratisseiten und -abos im Internet
Herr F. wollte sich einen bekannten Virenscanner für seinen PC downloaden, der normalerweise kostenlos im Internet zur Verfügung steht. Er suchte den Virenscanner über eine Suchmaschine und öffnete die Betreiberseite. Er lud den Virenscanner herunter und dachte sich aufgrund der bekannten Firma nichts dabei, seine Kontaktdaten und eine E-Mail-Adresse bekannt zu geben. Am darauffolgenden Tag erhielt der Konsument eine Zahlungsaufforderung in Höhe von 60 Euro, da er sich für ein vermeintliches Jahres-Abo des Virenscanners entschieden hat. Herr F. wurde, ohne es zu bemerken, von der offiziellen Seite der Virenscanner-Firma weg und auf eine kostenpflichtige Seite geroutet.
Er erklärt auf Anraten der Konsumenteninformation den Rücktritt vom Vertrag mittels eingeschriebenen Briefs. Er erhielt dennoch weiter Mahnungen und Forderungen eines deutschen Anwaltes. Da er rechtzeitig seinen Rücktritt erklärt hatte, ignorierte er diese ohne Zahlung der Forderung und erhielt nach etwa einem Jahr keine weiteren Forderungen mehr.
Tipp
Schutz kann Ihnen der Linkscanner WOT bieten, den Sie kostenlos downloaden können.
Rufen Sie eine Internetseite direkt über die Homepage oder über eine Suchmaschine auf, so erhalten Sie entsprechende Informationen bzw. Warnungen nach dem Ampelprinzip. Die Bewertung der einzelnen Seiten erfolgt direkt durch die Nutzer und zahlreiche zuverlässige Quellen.
Sollten Sie bereits in eine Internetfalle getappt sein, können Sie mittels Musterbrief Ihren Rücktritt erklären.
2. Kreditvermittler und Finanzsanierungsunternehmen
Frau A. hat einen Sofortkredit über 12.000 Euro für einen Autokauf im Internet angefragt. Die Konsumentin wurde via SMS aufgefordert eine Mehrwertnummer anzurufen um die restlichen Details zu besprechen.
Frau A. wurde 3 Stunden durch Fragen und Weiterleitungen im Telefon gehalten, 2 Stunden davon in der Warteschleife. Frau A. erhielt keinen Kredit, aber eine Telefonrechnung in Höhe von 672 Euro.
Statt dem Kredit erhielt die Konsumentin einen Finanzsanierungsvertrag. Ein Finanzsanierungsunternehmen zahlt keinen Kredit aus, sondern bietet gegen Gebühr eine Finanzsanierung, indem sie Kontakt mit den Gläubigern aufnimmt.
Tipp
Der erste Weg bei einem Kreditwunsch sollte auf keinen Fall das Internet sein. Wenn Sie einen Kredit benötigen, sollten Sie mit Ihrer Hausbank Kontakt aufnehmen. Holen Sie auch bei anderen Banken Angebote ein und vergleichen Sie diese.
Sollten Sie in finanziellen Schwierigkeiten sein, wenden Sie sich an die heimischen Schuldnerberatungsstellen. Wir haben eine Liste dubioser Kreditvermittler und Finanzsanierungsunternehmen erstellt. Wir raten bei diesen zur Vorsicht.
Sollte Ihnen durch dubiose Kreditvermittlerfirmen bereits ein Schaden entstanden sein, finden Sie Musterbriefe zum Vertragsrücktritt bzw. zum Einspruch bei Ihrer Telefongesellschaft.
3. Phishing
Herr R. erhielt eine E-Mail von einer deutschen Sparkasse, in der dem Konsumenten mitgeteilt wurde, dass es unbefugte Zugriffe auf sein Online-Konto gegeben hat. Er sollte einem angeführten Link folgen und seine Kontodaten angeben. Man würde sich dann darum kümmern, dass keine unerlaubten Zugriffe mehr erfolgen.
Wäre Herr R. dem Ersuchen nachgekommen, hätten die dahinterstehenden Personen vermutlich zu seinen Lasten Überweisungen durchgeführt. Herr R. wurde bereits beim Lesen der sogenannten Phishing-Mail misstrauisch, da er kein Konto bei der Absenderbank hatte und außerdem die E-Mail voller Fehler und in schlechtem Deutsch abgefasst war.
Tipp
Seien Sie aufmerksam, wenn Sie von auf den ersten Blick vertrauenswürdigen Absendern (Bank, Kreditkartenunternehmen) per E-Mail zur Bekanntgabe von vertraulichen Daten (Kontodaten, PIN, TAN, Kennwörter) aufgefordert werden. Seriöse Unternehmen oder Banken würden so sensible Daten nie per E-Mail abfragen.
Achten Sie außerdem auf einen aktuellen Virenschutz auf Ihrem PC und folgen Sie niemals Links in E-Mails, sondern rufen Sie die Seite des gewünschten Unternehmens über den Webbrowser auf.
4. Günstige Schnäppchenangebote auf privaten Tauschplattformen
Herr P. traute seinen Augen kaum, als er auf einer privaten Tauschplattform im Internet das gerade neue erschienene iPhone 4 zu einem unglaublichen Schnäppchenpreis entdeckte. Er nahm mit dem Verkäufer aus Rumänien Kontakt auf. Der Konsument soll 450 Euro an das bekanntgegebene Konto in Rumänien überweisen. Im Gegenzug dazu würde der Verkäufer das Handy verschicken. Da ein Telefonat mit dem Verkäufer stattgefunden hat und dem Konsumenten auch eine Tracking Nummer zur Sendungsverfolgung ausgehändigt wurde, zweifelte der junge Konsument nicht an der Seriosität des Geschäftes. Erst als er zur Zahlung von weiteren 300 Euros aufgefordert wird, da versehentlich mehr als ein iPhone verschickt wurde, wurde Herr P. misstrauisch. Da war es allerdings schon zu spät – das Geld war bereits weg und der professionelle Betrüger trotz Anzeige nicht auffindbar.
Tipp
Seien Sie vorsichtig bei allzu attraktiv klingenden Angeboten auf privaten Tauschplattformen. Keiner hat etwas zu verschenken!
5. Missbrauch von Bargeldtransferunternehmen Western Union
Frau P., die im Sommer auf Zypern einen Job gefunden hat und nun auf Wohnungssuche war, stieß im Internet auf ein interessantes Wohnungsangebot. Sie sollte eine „Kaution“ von 680 Euro mittels Western Union an einen Herrn R. in Nikosia schicken. Sie erhalte dann den Schlüssel zugesandt, um sich die Wohnung vor Ort ansehen zu können. Gefällt ihr die Wohnung nicht, schickt sie den Schlüssel zurück und erhält die 680 Euro wieder retour überwiesen.
Der Konsumentin erschienen sowohl die Online-Wohnungsplattform als auch die Internetseite der Firma sehr seriös und sie führte den Bargeldtransfer durch. Erst als erneut 1.000 Euro für die Vertragserrichtung verlangt werden, wird die Konsumentin misstrauisch und bricht das Geschäft ab. Die 680 Euro „Kaution“ sind weg. Herr R. behob den Betrag vereinbarungsgemäß. Er kannte die erforderlichen Daten der Absenderin, den erwarteten Betrag und die Orte, an dem die Transaktion in Auftrag gegeben wurde und an dem sie abzuholen war. Vermutlich gab er von Anfang an einen falschen Namen an und verwendete zur Identifikation einen gefälschten Identitätsnachweis.
Tipp
Der Bargeldtransfer von Western Union ist dazu gedacht, einer bekannten Person im Ausland schnell und unkompliziert Geld zu senden. Es ist absolut keine geeignete Zahlungsform bei Internetgeschäften mit fremden Personen. Wir bieten Ihnen eine Übersicht von Zahlungsmöglichkeiten im Internet.
6. Scheckbetrug
Frau K. wollte ihr Auto über das Internet verkaufen. Mit einem Interessenten, der sich via E-Mail bei ihr gemeldet hatte, wurde vereinbart, dass ein Beauftragter das Fahrzeug abholen und der Konsumentin einen Scheck über den Kaufpreis aushändigen wird. Am Tag der Fahrzeugabholung erschien der angekündigte Bote mit dem Scheck. Er entschuldigte sich bei Frau K. dafür, dass der Scheckbetrag höher als der vereinbarte Kaufpreis ist. Es handle sich um einen Irrtum des Käufers, der die Schecksumme über Kaufpreis und Transportkosten ausgestellt habe. Damit das Geschäft glattgestellt werden könne, ersuchte er Frau K. ihm den Differenzbetrag auszuzahlen. Sie würde ihn bei Scheckeinreichung ohnehin wieder bekommen.
Frau K. glaubte dem Mann, zahlte ihm den Differenzbetrag von knapp 1.000 Euro aus und übergab ihm das Fahrzeug. Frau K. freute sich, dass bereits nach wenigen Tagen der Scheck auf ihrem Konto gutgeschrieben war. Nun stand der Erfüllung eines langgehegten Wunsches nichts mehr im Wege. Die Gefahr, dass der Scheck gefälscht oder nicht gedeckt sein könnte, war ihr nicht bewusst. Eine Woche nachdem Frau K. das Geld behoben und ausgegeben hatte, wurde ihr Konto rückbelastet. Als Auskunft bekam sie von ihrer Bank, dass es sich um einen gefälschten Scheck gehandelt hat und dieser von der bezogenen Bank nicht eingelöst wurde. Für die Konsumentin ist das doppelt bitter: Sie hat ihr Auto nicht mehr und muss die Scheckrückbuchung inklusive der von ihr geleisteten Differenzzahlung nun wieder ausgleichen.
Tipp
Akzeptieren Sie keine Schecks von unbekannten Geschäftspartnern. Sie können selbst des Scheckbetruges verdächtigt werden. Händigen Sie keinesfalls die Ware aus, bevor Sie den Betrag erhalten haben. Schecks sind veraltete Zahlungsinstrumente. Bestehen Sie auf zeitgemäße Zahlungsinstrumente und nutzen sie bei Online-Auktionen Treuhandkonten.
7. Überschreitung des Download-Volumens
Frau M. verbringt gerne längere Zeit im Internet. Sie sucht dort nach den neuesten Filmen und Liedern ihrer Lieblingsband. Die Konsumentin lud sich die neuesten Blockbusters und Alben herunter. Die böse Überraschung kam dann mit der Abrechnung ihres Providers.
Aufgrund einer Überschreitung ihres monatlichen Downloadvolumens von 3 GB entstanden zusätzliche Gebühren in Höhe von 1.000 Euro. Diese Problematik findet sich auch immer wieder bei mobilen Geräten (z.B. Smartphones), bei denen der Download und die automatische Aktualisierung von Apps ebenfalls rasch zu einer Überschreitung und somit zu erheblichen Mehrkosten führen können.
Tipp
Ab 01.05.2012 gehören diese horrenden Rechnungen allerdings der Vergangenheit an. Eine Gesetzesänderung schreibt ab einer Überschreitung von 60 Euro des normalen Betrages Warnhinweise und Dienste-Sperren vor.
8. Trojaner
Als Herr S. seinen Computer hochfahren wollte, erschien eine Meldung: Die GEMA (die deutsche Musik-Verwertungs-Gesellschaft) habe den Rechner sperren lassen, da er illegal Musik downgeloadet habe. Um weitere Schritte zu vermeiden und wieder die Herrschaft über seinen Computer zu erlangen, müsse er einen Betrag von 50 Euro über einen anonymen Internetbezahldienst überweisen.
Die Konsumenteninformation riet ihm den Betrag nicht zu bezahlen und seinen Computer von einem Fachmann freischalten zu lassen.
Tipp
Bei Trojanern handelt es sich um Schadsoftware, die sich beim Surfen im Internet auf der Festplatte einnisten kann. Im geschilderten Fall wurde der Konsument Opfer eines solchen Programmes. Weder die GEMA noch eine andere Einrichtung kann nach geltendem Recht einen fremden Rechner blockieren und für die Freischaltung Geld fordern. Der beschriebene Trojaner tritt in unterschiedlichen Varianten auf. Es ist auch eine Variante bekannt, in der als Veranlasser das deutsche Bundeskriminalamt angeführt ist. Die Masche bleibt aber dieselbe.
Achten Sie daher auf einen aktuellen Virenschutz Ihres Computers!
9. Gewinnmitteilungen und Erbschaften
Herr S. erhielt per E-Mail eine Gewinnmitteilung über mehrere tausend Euros. Damit die Abwicklung des Gewinns rasch durchgeführt werden kann, sollte der Konsument 500 Euro bezahlen. Nach Eingang würde der Gewinn umgehend auf sein Konto überwiesen werden. Eine ähnliche Vorgehensweise findet sich auch immer wieder bei Erbschaften. Laut E-Mail ist man der einzig auffindbare Verwandte einer kürzlich verstorbenen Person aus dem Ausland. Diese Person hat mehrere Millionen zu vererben. Damit das Erbe abgewickelt werden kann bedarf es der Bekanntgabe von Daten und der Überweisung der Abwicklungskosten von mehreren tausend Euros.
Herr F. erhielt eine Gewinnmitteilung mittels einem Pop-Up Fenster auf seinen PC. Der Konsument hätte ein iPad gewonnen. Er solle innerhalb der nächsten 2 Minuten seine Telefonnummer bekannt geben und würde dann die weiteren Informationen via SMS erhalten. Herr F. erhielt kein iPad, sondern lediglich mehrere kostenpflichtige Mehrwert-SMS.
Tipp
Vorsicht bei Gewinnbenachrichtigungen über das Internet. Wenn Sie an keinem Gewinnspiel teilgenommen haben, können Sie auch nichts gewonnen haben. Bei seriösen Firmen, die Gewinnspiele veranstalten, würden keine Kosten für Sie anfallen. Und auch Millionen-Erbschaften fallen nicht vom Himmel. Vergessen Sie nie: auch im Internet wird nichts verschenkt!
10. Einkaufen Im Internet
Im World Wide Web kann nahezu alles und in der ganzen Welt bestellt werden. Aber nicht immer stehen hinter den Online-Shops seriöse Anbieter. Vorsichtig sollten Sie werden, wenn die Angebote zu verlockend klingen. Auch die angebotenen Zahlungsmethoden geben Aufschluss über die Seriosität eines Webshops. Besteht der Händler auf Vorauskasse sollten Sie misstrauisch werden. Nicht selten steht man letztlich ohne Ware da, obwohl der Kaufpreise bereits uneinbringlich verloren ist. Auch bei günstigen Markenprodukten sollten Sie aufpassen. Stellt sich beim Zoll heraus, dass es sich um Plagiate handelt, werden diese vernichtet und Sie erhalten keinen Ersatz.
Tipp
Achten Sie daher beim Einkauf im Netz auf die Seriosität des Online-Shops. Hilfe kann das E-Commerce Gütezeichen oder die Firma E-Rating bieten. Der Online-Shop sollte weiters ein leicht auffindbares Impressum haben. Suchen Sie auch nach Händlerbewertungen von anderen Käufern im Internet, die bereits mit dem Händler Geschäftsbeziehungen hatten.
Rücktritt
Bei Bestellungen im Internet gilt ein kostenloses Rücktrittsrecht innerhalb von sieben Werktagen ab Vertragsabschluss bzw. ab Erhalt der Ware. Eine Angabe von Gründen ist nicht nötig. Für den Rücktritt können Sie unseren Musterbrief nutzen. Belehrt Sie der Händler nicht über die Möglichkeit des Rücktritts, so verlängert sich die Widerrufsfrist sogar auf 3 Monate.
Kein Rücktrittsrecht gibt es allerdings bei Zeitschriftenabos, entsiegelter Software, Spezial-Anfertigungen und bei Lieferungen, die sich für den Rücktransport nicht eignen. Auch wenn der Anbieter vereinbarungsgemäß innerhalb von 7 Werktagen mit der Auftragsausführung beginnt, gibt es keine Rücktrittsmöglichkeit.
Auch bei im Internet gebuchten Reisen haben Sie kein Rücktrittsrecht!
3 Faustregeln für das World Wide Web
- Der oberste Grundsatz bei sämtlichen Aktivitäten im Internet lautet: Bleiben Sie aufmerksam und bewahren Sie sich ein „gesundes Misstrauen“. Seien Sie vorsichtig bei verdächtigen Nachrichten oder Meldungen und bei allzu verlockenden Angeboten – keiner hat etwas zu verschenken.
- Achten Sie bei Zahlungen im Internet darauf sichere Zahlungsmittel zu verwenden und geben Sie keine sensiblen Daten auf fremden Rechnern oder an öffentlich zugänglichen Rechnern oder „Hotspots“ ein, es sei denn Sie kennen und vertrauen dessen Besitzer.
- Sichern Sie Ihr Computersystem. Verwenden Sie ein aktuelles Betriebssystem, ein Anti-Virenprogramm und eine Firewall. Führen Sie Sicherheitsupdates für alle diese Programme sowie für Ihren Internet-Browser durch. Falls Sie WLAN verwenden, sollten Sie die Übertragung verschlüsseln. Geben Sie Daten soweit möglich nur auf sicheren Seiten (https://) ein.
(Information der AK OÖ., 08.03.2012)