40 % der Arbeitnehmer gehen krank arbeiten!

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AK-Präsident Kalliauer zur Krankenstands-debatte: „Lasst die Menschen in Ruhe gesund werden!“
Die Krankenstandsquote ist in Oberösterreich mit 3,01 Prozent stabil. Dennoch ist immer wieder von einer Belastung für die Betriebe, von Missbrauch und von dringend erforderlichen Gegenmaßnahmen die Rede.

Für AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer eine absurde Debatte: „40 Prozent der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gehen krank arbeiten. Da müssen wir ansetzen. Die Menschen müssen die Möglichkeit haben, angstfrei und in Ruhe gesund zu werden.“

Im Jahr 1980 lag die Krankenstandsquote in Österreich bei 4,8 Prozent. Seitdem ist sie stark zurückgegangen und lag im Vorjahr bei 3,5 Prozent (Oberösterreich: 3,01 Prozent). Einer der Gründe dafür dürfte sein, dass viele Menschen krank zur Arbeit gehen – laut dem Arbeitsgesundheitsmonitor der Arbeiterkammer Oberösterreich bleiben 40 Prozent der Befragten nicht daheim, obwohl sie sich krank fühlen. 59 Prozent tun dies, weil sie ihre Kolleginnen und Kollegen nicht im Stich lassen wollen, 36 Prozent, weil die Arbeit sonst liegen bleibt, und 15 Prozent aus Angst vor Konsequenzen – sprich Jobverlust.

Viele Menschen gehen krank zur Arbeit
Das bleibt nicht ohne Auswirkungen. 46 Prozent geben an, sie waren in der Folge länger krank als normal, 41 Prozent fühlten sich öfter müde und abgeschlagen, 34 Prozent hatten einen Rückfall und 26 Prozent hatten später stärkere gesundheitliche Probleme. Für AK-Präsident Kalliauer alarmierende Ergebnisse: „Statt über die Abschaffung der Invaliditätspension zu diskutieren, sollten die Verantwortlichen hier näher hinschauen“, fordert er.

AK fordert Kündigungsschutz im Krankenstand
Die Arbeiterkammer fordert einen Kündigungsschutz im Krankenstand, ganz besonders für jene, die durch die Arbeit krank geworden sind. Eine einvernehmliche Auflösung im Krankenstand soll nur nach nachweislicher Beratung durch Betriebsrat oder (gesetzliche) Interessenvertretung der Arbeitnehmer/-innen möglich sein. Und die einvernehmliche Auflösung darf nicht zum Entfall der Entgeltfortzahlungspflicht und somit zur Kostenübertragung auf die Krankenkassen führen. „Wir beobachten leider immer wieder, dass die Folgekosten krankmachender Arbeitsbedingungen auf Krankenkassen und Arbeitslosenversicherung abgewälzt werden“, so Kalliauer.

Kranke müssen Zeit haben, in Ruhe gesund zu werden
Um arbeitsbedingten Krankheiten vorzubeugen, müssen die Arbeitsbedingungen an die Leistungsfähigkeit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer angepasst werden, und nicht umgekehrt. Kranke müssen Zeit haben, in Ruhe gesund zu werden.

Ob jemand krank ist, kann nur ein Arzt oder ein Ärztin feststellen. Von den Ärztinnen und Ärzten wünschen wir uns, dass sie – wenn möglich – die voraussichtliche Dauer des Krankenstands voraussagen“,

sagt Kalliauer. Das schaffe Klarheit und Rechtssicherheit.
(Information der AK OÖ., 27.12.2011, www.arbeiterkammer.com)

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