Die Geschichte des Weihnachts- und Urlaubsgeldes

Weihnachtsgeld

Keine Selbstverständlichkeit, sondern ein Erfolg der Kollektivvertrags-politik der GPA-djp
Aus historischer Sicht stammen die Sonderzahlungen wie das 13. Gehalt (= das sog. „Weihnachtsgeld“) und das 14. Gehalt (= das sog. „Urlaubsgeld“) von den Remunerationen ab, die Fabrikbesitzer schon im 19. Jahrhundert manchen ihrer MitarbeiterInnen bei besonderen Gelegenheiten zukommen ließen. 

Zunächst waren es noch Naturalien und/oder Geschenke, die der Arbeitgeber seinen MitarbeiterInnen auf freiwilliger Basis zukommen ließ – aus mehr oder weniger humanitären oder sozialen Gründen (etwa zu Weihnachten) oder zu besonderen Anlässen (etwa anlässlich eines Firmenjubiläums).

Die Geschichte des Weihnachs- und Urlaubsgeldes – sehr interessant – für alle hier zum Nachlesen zusammengefasst!

1930er Jahre 
In den 1930er Jahren wurde es schließlich üblich, höheren Angestellten in Branchen mit vielversprechendem Profit regelmäßig Remunerationen zu gewähren und das Weihnachts- und Urlaubsgeld wurde bei diesen Personen bald üblich. Alles in allem handelte es sich aber um freiwillige Leistungen der Arbeitgeber an die MitarbeiterInnen eines Betriebes.

1940er und 1950er Jahre 
Ende der 1940er und im Laufe der 1950er Jahre konsolidierten und stabilisierten sich die wirtschaftlichen Probleme in Österreich (Ernährungslage, Währung, Rohstoffmangel, Rückgang der Güterproduktion) langsam – nicht zuletzt mit Hilfe des Marshall-Planes und der ERP-Gelder.

Zu diesem Zeitpunkt änderte die Gewerkschaft der Angestellten in der Privatwirtschaft (GAP), die sich ab 1962 Gewerkschaft der Privatangestellten (GPA) nannte, ihre Gehaltspolitik. Denn nun ging es nicht mehr nur darum, die Gehaltsforderungen an die Lebenshaltungskosten anzupassen, sondern den Lebensstandard der Angestellten zu heben. Die Forderung lautete: die Angestellten haben ein Anrecht auf einen gerechten Anteil am gestiegenen Sozialprodukt. „Nicht nur der Sorge um das tägliche Brot, um die primitivsten Lebensnotwendigkeiten allein sollte unser Kampf gelten. Das Leben an sich lebenswert zu gestalten … gilt unsere Kollektivvertragstätigkeit“ hieß es damals.

Die ersten Anzeichen für die neue lohnpolitische Linie zeigten sich auf dem 3. GAP-Kongress 1954, auf dem ein umfassendes Aktionsprogramm beschlossen wurde. Noch im Jahr 1954 wurden im Angestelltenbereich in einigen Branchen die ersten Urlaubsbeihilfen kollektivvertraglich durchgesetzt (rund 33 bis 50 % des Gehaltes).

1958 – Urlaubsbeitrag durch Kollektivvertrag
Auf dem 4. Gewerkschaftstag 1958 konnte die GAP-Führung bereits über eine Reihe von KV-Erfolgen im Sinne des Aktionsprogrammes aus dem Jahr 1953 berichten. So wurde in fast allen Kollektivverträgen der damaligen sechs Sektionen der GAP (Industrie, Handel, Versicherung, Sozialversicherung, Banken, später Geld und Kredit, Land- und Fortwirtschaft) die Auszahlung eines vollen Monatsgehaltes als Urlaubsbeitrag verankert. 

In einigen wenigen Kollektivverträgen wurde zunächst ein Teilbetrag des Monatsbezuges als Urlaubshilfe eingebaut. Dieser Teilbetrag wurde im späteren Verlauf auf den vollen Monatsbezug ergänzt. Dadurch bekamen die Angestellten im Zeitraum von 1954 bis 1958 zum ersten Mal 14 Monatsgehälter.

Urlaubszuschuss für ArbeiterInnen
Tatsächlich zeigte sich, dass die realpolitischen Entwicklungen der Angestelltengewerkschaft recht gegeben hatten: immer mehr ArbeiterInnengruppen konnten sich in ihren Kollektivverträgen ebenfalls einen Urlaubszuschuss erkämpfen, indem sie auf das 14. Monatsgehalt der Angestellten hinwiesen. Schon im Tätigkeitsbericht des ÖGB aus dem Jahr 1959 heißt es: „Durch Kollektivverträge konnten in nahezu allen Berufsgruppen weitere Verbesserungen erreicht werden, so zum Beispiel die Gewährung von Weihnachtsremunerationen und Urlaubszuschüssen sowie Lohnerhöhungen“.

1964 – Endlich 3 Wochen Urlaub 
Im Jahr 1964 kommt es per Kollektivvertrag zur Einführung des 3-wöchigen Mindesturlaubes für ArbeitnehmerInnen. Ebenso wird auf Betreiben der GPA und des ÖGB das Urlaubsgesetz dahingehend geändert, dass Krankheit den Urlaub unterbricht. Im Jahre 1975 fordert die GPA die Ausdehnung des jährlichen Erholungsurlaubes von drei auf vier Wochen. Drei Jahre später wird diese Forderung gesetzlich verankert sowie der Urlaub nach 20 Dienstjahren von 4 auf 5 Wochen angehoben.

Steuerbegünstigung
Die Kamitz-Steuerreform brachte in den 50er Jahren erstmals eine teilweise Steuerbefreiung für Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Sie war der Preis für diverse Steuergeschenke an die Wirtschaft. Seither werden Urlaubs- und Weihnachtsgeld mit einem fixen Satz besteuert, der ursprünglich kaum unter dem allgemeinen Lohnsteuersatz lag. Nach der Steuerreform 1972 gab es für den 13. und 14. Gehalt 8500 Schilling Freibetrag, der Rest wurde mehrheitlich mit sechs Prozent versteuert.
(Information gesehen auf www.gpa-djp.at)

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