Man darf auch mal "Nein" sagen
Information der AK OÖ. aus dem kleinen 1 x 1 des Arbeitsrechts
Überstunden
Bei einem „Nein“ zum Chef geht es oft um Überstunden. Dazu sollten Sie wissen: Es gibt Höchstgrenzen für die Arbeitszeit. Normalerweise müssen Sie nicht mehr als maximal 10 Stunden täglich oder 50 Stunden pro Woche arbeiten. Aber bei diesen Höchstgrenzen gibt es viele Ausnahmen.
Fragen sie im Zweifel vorher bei der AK nach. Sie dürfen bei einem hohen Ausmaß an Überstunden auch nein sagen, wenn Ihre Gründe für das Nein schwerer wiegen als das Interesse der Firma, etwa wenn Sie kleine Kinder betreuen müssen.
Wenn die Firma Ihnen Urlaub vorschreiben will
Wenn die Firma Ihnen Urlaub oder Zeitausgleich einfach vorschreiben will, geht das nicht ohne Ihre Zustimmung. Sollte Ihr Chef trotzdem darauf bestehen, erklären Sie sich schriftlich arbeitsbereit. Dann darf Ihnen kein Urlaub oder Zeitausgleich abgezogen werden, auch wenn sie auf „Zwangsurlaub“ gehen.
Aufgaben, zu denen Sie nicht verpflichtet sind
Sie dürfen auch „Nein“ sagen zu Tätigkeiten, zu denen Sie laut Arbeitsvertrag nicht verpflichtet sind, etwa wenn Sie als Telefonistin angestellt sind, aber vom Chef zum Einkaufen geschickt werden. Aber Vorsicht: Wenn Sie für Ihren Chef schon längere Zeit neue Aufgaben erledigt haben, zu denen Sie ursprünglich nicht verpflichtet waren, müssen Sie das im Zweifel weiterhin tun. Dann kommt Ihr „Nein“ zu spät.
Und: Viele Verträge enthalten Klauseln, die Ihrem Arbeitgeber die Zuweisung neuer Aufgaben durchaus erlauben. Ein unberechtigtes „Nein“ kann als Arbeitsverweigerung gewertet werden und eine „Fristlose“ zur Folge haben. Fragen Sie im Zweifel vorher bei Ihrer AK nach.
Ein Nein sollte gut begründet sein
Gut formuliert wird ein „Nein“ leichter akzeptiert: Verschaffen Sie sich Zeit, eine gute Begründung zu formulieren, etwa so: „Ich fühle mich im Moment überrumpelt. Geben Sie mir bitte zehn Minuten.“ Einfühlungsvermögen entschärft manche Situation – und manches Nein. „Es tut mir leid, dass Sie in Zeitstress sind. Dennoch kann ich heute nicht aushelfen, weil …“
(Information gesehen auf http://www.arbeiterkammer.com)