Die Tücken der e-card im Urlaub
Seit 2006 soll die Benützung der Europäischen Krankenversicherungskarte (EKVK) Arzt- und Spitalsbesuche in Europa vereinfachen. Aber das System läuft längst nicht so reibungslos wie gewünscht. Die Konditionen sind kompliziert und unübersichtlich, und oftmals wird die Karte nicht akzeptiert. Auch in Österreich wird ausländischen Urlaubern gerne der teurere Privattarif verrechnet.
Die EKVK gilt in der Schweiz und dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), also in der EU sowie Island, Liechtenstein und Norwegen. Bei österreichischen Bürgern findet sich die EKVK auf der Rückseite der E-Card. Die internationale Vereinbarung soll sicherstellen, dass die Dienste sämtlicher Vertragsärzte und -krankenhäuser in den erwähnten Ländern „rasch und unkompliziert“ in Anspruch genommen werden können, heißt es im Informationsfolder des Hauptverbands der Sozialversicherungsträger. Besitzer einer EKVK müssen in den ausländischen Kassenpraxen und -spitälern die gleiche Behandlung erhalten wie einheimische Bürger.
Konkret bedeutet das etwa, dass ein österreichischer Urlauber in Frankreich so behandelt wird wie ein Franzose. Doch die Verrechnung der Arztkosten ist nicht überall gleich. Während Franzosen – wie eben auch Österreicher – hierzulande für einen Besuch beim Kassenarzt nichts bezahlen, sondern nur die EKVK bzw. E-Card vorweisen müssen, ist in Frankreich in der Regel für jede Behandlung vorab Bargeld hinzulegen.
Gleiche Behandlung für alle
Französische wie österreichische Staatsbürger können sich das Geld beim französischen Sozialversicherungsträger rückerstatten lassen. Für Österreicher hat das nur wenig Sinn, denn in Frankreich werden generell nur 70 Prozent der Kosten ersetzt. Also wird sich der Bürger besser die Kosten nach dem Urlaub mittels Vorlage der Rechnung von seiner Krankenkasse zurückholen. Jedoch werden auch hierzulande im Rahmen der Wahlarztregelung nur maximal 80 Prozent der Kosten erstattet, die ein österreichischer Kassenarzt für die gleiche Leistung bekommen würde.
Für Alexander de Brito, Jurist bei der Arbeiterkammer (AK), ist diese Vorgangsweise nicht gerechtfertigt. Als Wahlarzt wird ein Arzt definiert, der keinen Vertrag mit den Sozialversicherungen hat. „Wenn jemand im Urlaub zu einem Arzt geht, der einen Vertrag mit dem ausländischen Versicherungsträger hat, dann ist das kein Wahlarzt“, meint der Experte. Demnach müssten die heimischen Sozialversicherungen in solchen Fällen die gesamten Kosten rückerstatten.
Teure Privatrechnung statt Kassentarif
Die Unterscheidung zwischen Vertragspartner und Privatordination sei eine der häufigsten Beschwerdeursachen, so der AK-Jurist. Oft gebe es Beschwerden, „wenn zum Beispiel ein Vertragsarzt den Urlauber als Privatpatienten behandelt“, so de Brito. Probleme gebe es aber auch immer wieder, wenn etwa das Hotel in einem Notfall einen Privat- statt eines Vertragsarztes herbeiruft.
Auch Sylvia Vana vom EU-Netzwerk SOLVIT Österreich sind die Probleme bekannt. SOLVIT kümmert sich ausschließlich um Problemfälle, die aufgrund fehlerhafter Anwendungen des EU-Rechts durch Behörden entstehen. „Die Beschwerden sind meist die gleichen“, so Vana gegenüber ORF.at. Oft seien es Patienten, die im Ausland im Spital waren und bei ihrer Rückkehr vom Urlaub zu Hause eine hohe Rechnung nachgesandt bekommen.
Problemländer der EKVK
In einer Anfragebeantwortung vom März dieses Jahres nahm auch Gesundheitsminister Alois Stöger (SPÖ) zu den häufigsten Problemen mit der EKVK Stellung. Demnach kamen von den Österreichern im Jahr 2010 vor allem Beschwerden zu den „Haupturlaubsländern“ Griechenland, Spanien, Italien, Deutschland und Frankreich.
So komme es beispielsweise vor, dass Vertragspartner – insbesondere in Deutschland – beim Versuch, die Chipkarte elektronisch zu lesen, scheiterten. Nachdem auf den Chip der E-Card nur nationale Gesundheitseinrichtungen zugreifen können, kann das elektronische Auslesen gar nicht funktionieren. Das führt zur Meldung, dass kein Anspruch besteht und der Dienstleister deshalb wegen eines „Kartendefekts“ auf Barzahlung besteht, so der Bericht.
Österreich keine Ausnahme
Aber auch hierzulande soll es laut Stöger den Urlaubern nicht anders ergehen. So seien Fälle bekannt, bei denen sich österreichische Vertragsärzte geweigert und Urlaubern höhere Privathonorare in Rechnung gestellt hätten. Bekannt sei diese Praxis bei deutschen Urlaubern in Tirol. Den Gebietskrankenkassen seien „mündliche Beschwerden laufend über alle Staaten, auch über die Verweigerung der Annahme durch Vertragspartner in Österreich“ bekannt, heißt es im Papier des Gesundheitsministers.
Auf EU-Ebene hatte der Hauptverband schon 2006 eine deutliche Kennzeichnung von Vertragsärzten und -spitälern urgiert, um den Versicherten die Unterscheidung von Privatanbietern zu erleichtern. Der Vorschlag wurde jedoch von einigen Mitgliedsländern abgelehnt und daher nicht umgesetzt.
Kreditkarte und Reiseversicherung helfen
Der nationale britische Gesundheitsdienstleister NHS gibt auf seiner Website detaillierte Informationen zu den Sozialversicherungssystemen in den verschiedenen EWR-Ländern. Wer sichergehen will, sollte sich beim jeweiligen Konsulat oder der Botschaft nochmals informieren, denn die Website weist relativ lange Aktualisierungsintervalle auf.
Informationen und Hilfe bei Problemen:
- SOLVIT Austria
- Hauptverband der Sozialversicherungsträger
- Bürgerservice des Gesundheitsministeriums
- Arbeiterkammer
(Information gesehen auf www.orf.at, 16.06.2011)
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