AK-Vorschläge für die zukünftige Gestaltung des Gesundheitswesens

Die im europäischen Vergleich hohe Zahl an stationären Aufnahmen führt in Österreichs Spitälern zu erheblichen Mehrkosten. Für die Arbeiterkammer steht fest: Mehr Effizienz im Spitalswesen ist möglich, wenn durch Strukturreformen andere Rahmenbedingungen für die Leistungserbringung geschaffen werden. Denn Spitzenmedizin muss in den Spitälern weiterhin für alle Menschen zugänglich bleiben.

Die größte Herausforderung wird sein, dass in Zukunft die Leistungserbringung nicht mehr den Spitälern weitgehend selbst überlassen bleibt, sondern über Vereinbarungen genau geregelt wird. Derzeit werden die Leistungen häufig stationär und nicht in Ambulanzen und Tageskliniken erbracht, weil so die Spitäler höhere Gebührenersätze erhalten. Deshalb braucht es neben Leistungsvereinbarungen auch entsprechende Anreizsysteme, um in Zukunft Spitalsleistungen vermehrt in die kostengünstigeren Ambulanzen und Tageskliniken zu verlagern. Aufgrund der häufigen stationären Behandlung kommt es bei geplanten Operationen immer wieder zu Versorgungsdefiziten durch lange Wartezeiten. In den Krankenhäusern der GESPAG müssen die Patientinnen und Patienten etwa auf einen Kniegelenksersatz durchschnittlich fünf Monate warten. Nicht selten macht die Wartezeit sogar bis zu einem Jahr aus.

Zu wenig Pflegepersonal pro Spitalsbett
Ein weiterer wichtiger Punkt: In den oberösterreichischen Spitälern ist beim Pflegepersonal kein gesetzlich festgelegter Mindest-Personalschlüssel vorgesehen. Schon jetzt kommt es häufig vor, dass in den Nachtdiensten eine gesamte Abteilung von einer einzigen Pflegekraft versorgt werden muss. Ein Blick auf das in Österreich eingesetzte Pflegepersonal je Spitalsbett zeigt, dass Österreich im europäischen Vergleich schlecht abschneidet. Während in den österreichischen Spitälern pro Krankenbett durchschnittlich eine Pflegekraft zum Einsatz kommt, fällt die Quote im liberalen Großbritannien dreimal und in Dänemark gar viermal so hoch aus. Da darf es nicht wundern, wenn das Pflegepersonal zunehmend über unhaltbare Arbeitsbedingungen klagt.

Weitere Details und Informationen: siehe hier.
(Information der AK OÖ., 31. 05. 2011)

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