AUVA: 2009 leicht negatives Ergebnis

AUVA

Die AUVA hat das Geschäftsjahr 2009 mit einem leicht negativen Ergebnis von – 1,9 Mio € abgeschlossen. Im Unterschied zu 2008 stellt dies einen Rückgang des Bilanzergebnisses von fast 24 Mio € dar.

Obwohl aufgrund der ungünstigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ein Verlust von 30 Mio € befürchtet wurde, gelang es der AUVA, 2009 ein nahezu ausgeglichenes Ergebnis zu erzielen.

Das ist vor allem dem großen Engagement unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu verdanken,

so KommR Renate Römer, Obmann der AUVA.

Die Erträge beliefen sich 2009 auf rund 1,2 Mrd €. Das bedeutet ein leichtes Plus von 0,2 % im Vergleich zum Vorjahr und ist zu einem Teil auf die Lohnabschlüsse für 2009 zurückzuführen.
Die AUVA wird vor allem durch Dienstgeberbeiträge finanziert, welche sich an der Höhe der Löhne und Gehälter der unselbständig Beschäftigten orientieren.

Der Beitragsverlust aufgrund der konjunkturell bedingten schlechten Beschäftigungslage konnte durch höhere Einkünfte bei bestehenden Beschäftigungsverhältnissen abgefedert werden.

Trotz des empfindlichen Einnahmeneinbruchs ist die AUVA gesetzlich zur Erbringung ihrer Leistungen verpflichtet, sodass hier kein Raum für Einsparungen gegeben ist. Dies betrifft insbesondere die Rentenleistungen, welche die größte Aufwandsposition der AUVA darstellen. Sie sind 2009 um 4,3 % gestiegen und liegen bereits bei rund 430 Mio €.

Die Ausgaben für die Unfallheilbehandlung bilden den zweiten großen Aufwandsblock und belaufen sich auf ca. 360 Mio. € für das Jahr 2009.  Darin enthalten sind die Aufwendungen für den besonderen Pauschbetrag gemäß § 319a ASVG, welche für die Abgeltung der Behandlung von Arbeitsunfällen außerhalb der UKH verrechnet werden.
Sie übersteigen den tatsächlichen Aufwand um weit mehr als 100 Mio. € und können von der AUVA nicht beeinflusst werden. De facto werden die Zahlungen im Rahmen des Pauschbetrags zur Quersubventionierung der Krankenversicherungsträger verwendet.

Um das Ausgabenwachstum in der Unfallheilbehandlung abzuschwächen, wurde in den Unfallkrankenhäusern (UKH) ein Sparprogramm unter dem Titel „90/10“ eingeführt.  Ziel ist es, die Auslastung der UKH mit maximal 90 % zu begrenzen und die Anzahl der Planoperationen um 10 % zu reduzieren. Erste Ergebnisse zeigen, dass durch diese Selbstbeschränkung – ohne Qualitätsverluste – erhebliche Einsparungen erzielt werden können.

Ausgaben für Prävention auf unverändert hohem Niveau
Trotz der im Vergleich zu den Vorjahren geringeren Einnahmen blieb der in die Prävention investierte Aufwand mit rund 60 Mio. € nahezu unverändert. Der Fokus liegt auch in Zukunft verstärkt auf gezielten Aktionen wie der Kampagne „Baba und fall net“, die auf die Verhinderung von Sturzunfällen abzielte. Nach dem aktuell vorliegenden Abschlussbericht konnte die österreichische Bevölkerung für dieses Thema sensibilisiert werden, was zu einem Rückgang der Schadensmeldungen und der damit verbundenen Aufwendungen in diesem Bereich führte.

Die Prävention ist damit nicht nur ein Instrument zur Verhinderung von menschlichem Leid durch Arbeitsunfälle oder Berufskrankheiten, sondern hilft der AUVA Kosten in den anderen Aufwandspositionen zu senken.

Steigerungsraten bei Verwaltungsaufwand stark rückläufig
Obwohl die AUVA aufgrund der ungünstigen Rahmenbedingungen mittlerweile auch gezwungen ist, in patientennahen Bereichen zu sparen, liegt der Fokus nach wie vor auf Einsparungen in der Verwaltung des Versicherungsträgers.
Deshalb wurde das Projekt Prozessoptimierung gestartet, dessen Ziel die effiziente Organisation des gesamten Verwaltungsbereiches ist.
Aufgrund kurzfristig wirksamer Sparmaßnahmen ist es bereits gelungen, die Steigerungsraten des Verwaltungs- und Verrechnungsaufwandes zu reduzieren, der aktuell bei rund 81 Mio € liegt. 
Dazu trägt das Nicht-Nachbesetzen von frei werdenden Stellen ebenso bei wie die Optimierung des Einkaufs. Entscheidend ist aber, dass aufgrund der Bündelungsmaßnahmen im Rechnungswesen und der Personalverrechnung sowie der Umsetzung weiterer vorgeschlagener Maßnahmen (z.B.: Ausbau von Kooperationen, Verwertung von Liegenschaften, Einführung von Leistungsstandards, etc.) auch in den nächsten Jahren Kosten gesenkt und nachhaltige Einsparungen erzielt werden können.

Ergänzend wird auch eine Standortanalyse für die eigenen Einrichtungen gestartet, in deren Rahmen Leistungsportfolios für alle Unfallkrankenhäuser (UKH) und Rehabilitationszentren (RZ) erstellt und mögliche interne und externe Kooperationsmöglichkeiten sowie mögliche Schwerpunktsetzungen aufgezeigt werden sollen.

Trotz unserer laufenden Reformprojekte stößt die Finanzierung der AUVA, aber auch des gesamten Gesundheitssystems, durch gravierende Systemfehler an ihre Grenzen. An einer Gesamtlösung für die österreichische Gesundheitsversorgung, die vor allem auf einer gerechten Finanzierung der Leistungen und auf Transparenz aufbauen muss, führt kein Weg vorbei.
Mit der internen Prozessoptimierung und der Standortanalyse für alle Einrichtungen gehen wir mit gutem Beispiel voran. Zur Umsetzung weiterer Optimierungsschritte müssen aber endlich auch die Rahmenbedingungen entsprechend angepasst werden,

so AUVA-Obmann KommR Renate Römer zur Zukunft der AUVA.
(APA, 02.08.2010)

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