AUVA-Römer: Reformen notwendig

Die AUVA – finanziert durch Pflichtbeiträge der Unternehmerinnen und Unternehmer – behandelt in ihren Einrichtungen österreichweit rd. 88 % Freizeit- und nur 12 % Arbeitsunfallopfer. Dabei fallen Freizeitunfälle nicht unter ihren gesetzlichen Auftrag. Im Unfallkrankenhaus Klagenfurt wurden im Jahr 2009 von den in Summe 4.794 stationären Fällen nur 534 – das sind 11,1 % – aufgrund eines Arbeitsunfalls behandelt.
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