Wenn's heiß ist bei der Arbeit

Auch bei 35 Grad im Schatten gibt es keine Hitzeferien für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Es gibt keine gesetzliche Grundlage dafür, den Arbeitsplatz zu verlassen, wenn die sommerliche Temperatur zu hoch ist.

An heißen Tagen nimmt die Leistungsfähigkeit und die Konzentration aber deutlich ab. Das hat die Arbeitswissenschaft sowohl bei körperlichen Tätigkeiten als auch bei geistigen Tätigkeiten herausgefunden. An „Hundstagen“ sinkt die Arbeitsleistung um 30 bis 70 Prozent gegenüber Tagen mit „normalen“ Temperaturen. Gleichzeitig leidet die Arbeitsqualität, die Fehlerhäufigkeit und das Unfallrisiko steigt.

Folgende Regelungen gibt es fürs Arbeiten in der Hitze:
In Arbeitsräumen müssen raumklimatische Verhältnisse herrschen, die den menschlichen Organismus angemessen sind. Direkte Sonneneinstrahlung durch Fensterflächen muss beispielsweise mit Jalousien vermieden werden. Auch alle wärmestrahlenden Flächen, verursacht durch Maschinen oder Lichtspots, sind abzuschirmen.

Raumtemperatur zwischen 19° und 25° bei Büro mit Klimaanlage
Wenn eine Klimaanlage vorhanden ist, haben Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass die Raumtemperatur in Arbeitsräumen, in denen Tätigkeiten mit geringer körperlicher Belastung wie Büroarbeiten verrichtet werden, zwischen 19° und 25° liegt.
Bei Arbeiten mit normaler körperlicher Belastung wie bei häufigem Stehen, hat die Raumtemperatur zwischen 18° und 24° zu betragen.

Wegen sommerlicher Temperaturen allein muss kein Arbeitgeber eine Klimaanlage installieren, jedoch lassen sich die Arbeitsbedingungen in Räumen während der heißen Tage durch eine Vielzahl technischer und ergonomischer Maßnahmen verbessern.

Das hilft bei hohen Temperaturen:

  • Bereitstellung geeigneter alkoholfreier Getränke
  • Abschattung vor direkter Sonneneinstrahlung
  • Nachtabkühlung nutzen: für eine intensive Durchlüftung der Räume sorgen und zwar in der Nacht – oder in den frühen Morgenstunden
  • Lockerung eventuell vorhandener Bekleidungsvorschriften
  • Bereitstellung von Tisch- oder Stehventilatoren
  • Zurverfügungstellung von Duschgelegenheiten
  • organisatorische Maßnahmen, wie den Arbeitsbeginn vorverlegen, die Mittagshitze meiden und zusätzliche Arbeitspausen
  • Unterweisung in Erste-Hilfe-Leistung speziell bei Hitzekollaps, Hitzschlag, Sonnenstich

Wenn keine Gegenmaßnahmen ergriffen werden, sind bei hohen Temperaturen gesundheitliche Probleme zu befürchten.

Daher sollte jedenfalls:

  • bei der Arbeitsplatzevaluierung nach dem Arbeitnehmer/-innenschutzgesetz auch auf die klimatischen Verhältnisse und ihre Einflüsse auf die Gesundheit der Beschäftigten Rücksicht genommen werden.
  • auf besondere Personengruppen wie werdende und stillende Mütter, Frauen an Steharbeitsplätzen, ältere und gesundheitlich gefährdete Arbeitnehmer Bedacht genommen werden.
  • Arbeitsmediziner/-in und Sicherheitsfachkraft zu Rate gezogen werden.
  • auf die Einbeziehung des Betriebsrates (hat Mitbestimmungs- und Initiativrechte) nicht vergessen werden.

Bei längerem Arbeiten im Freien unter direkter Sonneneinstrahlung und hohen Temperaturen empfiehlt die Arbeitsinspektion zusätzlich:

  • Beschattung der Arbeitsplätze
  • Information über Gesundheitsgefahren
  • Tragen von luftdurchlässiger UV-sicherer Kleidung
  • Tragen einer Kopfbedeckung, wobei eine Durchlüftung gewährleistet sein muss
  • Bereitstellung von Sonnenschutzbrillen, eventuell mit Seitenschutz tragen
  • Bereitstellung geeigneter Sonnenschutzmittel
  • Zurverfügungstellung von Schutzhandschuhen beim Angreifen erhitzter Oberflächen

(Artikel übernommen von AK OÖ.)

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