Fußball-WM 2010: Urlaub, Zeitausgleich oder Fernsehen während der Arbeit
So vermeiden Sie Konflikte am Arbeitsplatz!
Zum Leidwesen vieler Fans finden einige Spiele der Fußball-WM 2010 schon am Nachmittag statt – also während der regulären Arbeitszeit. Um Konflikten am Arbeitsplatz vorzubeugen, sind ein paar Grundregeln zu beachten.
Urlaub während der Fußball-WM
Urlaub ist stets im Einvernehmen zwischen ArbeitnehmerIn und ArbeitgeberIn festzulegen. Dabei muss auf die Interessen beider Seiten Bedacht genommen werden (Erholungsmöglichkeiten werden gegen betriebliche Erfordernisse abgewogen). Weder kann der/die ArbeitgeberIn Urlaub einseitig „verordnen“ noch kann der/die ArbeitnehmerIn Urlaub einseitig antreten.
Achtung: Wenn Sie der Arbeit ohne Zustimmung des/der Arbeitgebers/In fernbleiben, droht eine fristlose Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Zeitausgleich an interessanten Spieltagen
Besteht im Unternehmen die Möglichkeit, für geleistete Mehr- und Überstunden Zeitausgleich zu konsumieren oder gibt es eine Gleitzeitvereinbarung, so können fußballbegeisterte ArbeitnehmerInnen – natürlich nur im Einklang mit der jeweils zugrunde liegenden Regelung – Zeitausgleich nehmen. Im Zweifelsfall ist auch hier das Einvernehmen mit dem/der ArbeitgeberIn herzustellen.
Fernsehen am Arbeitsplatz
Während der Arbeitszeit besteht grundsätzlich die Verpflichtung, Arbeitsleistung zu erbringen. Fernsehen während der Arbeitszeit wird in der Regel unzulässig sein, weil es Ihre Konzentration und damit Ihre Arbeitsleistung beeinträchtigt. Suchen Sie, wenn Sie am Arbeitsplatz ein WM-Match im Fernsehen mitverfolgen wollen, daher unbedingt das Einvernehmen mit Ihrem/Ihrer ChefIn.
Heimliches Fernsehen mit Betriebsmitteln des/der Arbeitgebers/In (z.B. Internet), aber auch mit privaten Geräten (tragbares TV-Gerät, Handy, etc.) kann, sofern die Arbeitsleistung beeinträchtigt wird, zu unerfreulichen arbeitsrechtlichen Konsequenzen führen. Unbedingt zu beachten sind auch allfällige Verbote, Betriebsmittel für private Zwecke zu nutzen.
Eine Ausnahme besteht für bestimmte Berufsgruppen (z.B. Portiere, Wettbüros, Lokale) oder Situationen (Rufbereitschaft), sofern der TV-Konsum während der Arbeitszeit grundsätzlich gestattet ist. Die geforderte Arbeit muss aber selbstverständlich erbracht werden.
Achtung: Nehmen Sie bitte auch Rücksicht auf weniger fußballbegeisterte KollegInnen, die sich gestört fühlen könnten.
Radio und Internet
Ist es im Unternehmen gestattet, während der Arbeitszeit Radio zu hören, so gilt dies selbstverständlich auch während der Fußball-WM. Die Arbeitsleistung darf allerdings nicht beeinträchtigt werden. Weiters ist auf KollegInnen, die sich belästigt oder in ihrer Arbeit gestört fühlen könnten sowie auf einen allfälligen KundInnen-Verkehr Rücksicht zu nehmen.
Besteht kein Verbot, betriebliche Mittel wie z.B. Internet auch privat zu nutzen, dürfen ArbeitnehmerInnen Spielergebnisse oder den aktuellen Spielstand online abfragen. Ein stundenlanges Studieren von Matchberichten, Kommentaren und Spieler-Interviews würde den Rahmen des Zulässigen allerdings sprengen. Die Arbeitszeit darf für private Zwecke nur kurz unterbrochen werden.
In den Arbeitspausen darf etwas ausführlicher nachgelesen werden.
„Krankfeiern“ ist verboten!
Es versteht sich von selbst, dass ArbeitnehmerInnen, die sich einen Krankenstand erschleichen, um daheim in Ruhe die WM-Spiele sehen zu können, einen Entlassungsgrund setzen.
Vorsicht ist auch während eines berechtigten Krankenstandes geboten. Krankgeschriebene ArbeitnehmerInnen müssen jede Handlung unterlassen, die den Genesungsprozess verzögert. Wer mit einer fiebrigen Erkältung ein WM-Match in einem verrauchten Wirtshaus mitverfolgt (Public Viewing), muss mit schwerwiegenden arbeitsrechtlichen Konsequenzen rechnen.
Alkohol am Arbeitsplatz
Allfällige Alkoholverbote am Arbeitsplatz gelten auch während der Fußball-WM. Auch wenn der/die ArbeitgeberIn Alkohol am Arbeitsplatz nicht grundsätzlich verbietet, darf nur so viel Alkohol getrunken werden, dass der/die ArbeitnehmerIn in der Arbeitsleistung nicht beeinträchtigt wird.
Verhalten außerhalb der Arbeitszeit
Grundsätzlich können ArbeitnehmerInnen ihre Freizeit nach ihren eigenen Vorstellungen verbringen. Allerdings ist darauf zu achten, dass WM-Fieber und Alkoholkonsum nicht dazu führen, dass ArbeitnehmerInnen am nächsten Tag völlig übernächtig oder verkatert zur Arbeit erscheinen.
Wenn Sie all diese Grundregeln beherzigen, steht einer spannenden und vergnüglichen Fußball-WM 2010 nichts mehr im Wege!
(Artikel übernommen von GPA-DJP, 01.06.2010)