Geld zu Asche?
Was tun, wenn kein Flugzeug mehr fliegt?
Mitte April saßen Tausende Arbeitnehmer an Flughäfen und im Ausland fest. Am Himmel von Mitteleuropa ging fast gar nichts mehr. Der europäische Luftraum musste aufgrund eines Vulkanausbruchs in Island gesperrt werden.
Bei so einer Sperre handelt es sich um eine Dienstverhinderung und nicht um unberechtigtes Fernbleiben. Welche Rechte haben Betroffene in so einem Fall, was müssen sie beachten?
„Wer festsitzt, hat sicher genug Sorgen – um seinen Arbeitsplatz muss er aber keine Angst haben“, sagt Bernhard Achitz, leitender Sekretär des ÖGB.
Wichtig, nicht vergessen!
ArbeitnehmerInnen sollten unverzüglich ihren Chef über die verspätete Rückkehr aus dem Urlaub informieren. Bietet die Fluglinie alternative Möglichkeiten, die auch zumutbar sind, zur Heimreise an, müssen diese auch angenommen werden.
Keine Leistung, Geld doch
Ansonsten könnte es sich um eine Pflichtverletzung handeln, die zur Entlassung führen kann. Den Aussagen der Wirtschaftskammer zufolge hätten die Beschäftigten bei einem Arbeitsausfall durch die Vulkanasche kein Recht auf Entgeltfortzahlung. Dem widerspricht der ÖGB.
„Für Angestellte ist per Gesetz geregelt, dass bei einer Dienstverhinderung das Gehalt weitergezahlt wird. Für die ArbeiterInnen vieler Branchen gibt es entsprechende Regelungen in den Kollektivverträgen“, so Achitz. Gibt es keine abweichende Regelung, hängt es vom Kollektivvertrag ab, ob der Lohn gezahlt wird.
Der ÖGB fordert aus diesem Anlass erneut die vollständige rechtliche Gleichstellung der ArbeiterInnen mit den Angestellten.